RECHTSANWÄLTE_NOTARE

27.05.2004

BGH: Bei gemeinsamem Autokauf haftet auch die Ehefrau für Ratenkreditvertrag

Unterzeichnen Eheleute einen Kreditvertrag zur Finanzierung des Kaufs eines ihren finanziellen Verhältnissen entsprechenden Pkw, der zur Gestaltung und Bewältigung des täglichen Lebens benutzt werden soll als «Kreditnehmer» und weisen die kreditgebende Bank gemeinsam zur Überweisung der Darlehensvaluta an, so ist die Ehefrau als Mitdarlehensnehmerin und nicht als bloße Mithaftende anzusehen. Dies gilt auch, wenn der Kaufvertrag über den Pkw vom Ehemann allein abgeschlossen worden ist, entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 23.03.2004 (Az.: XI ZR 114/03). – Zur zitierten Website

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