1.06.2004
Der Bundesrat möchte die als Abteilungen der Amtsgerichte eingerichteten Grundbuchämter und die bei den Landkreisen und Oberbürgermeistern bestehenden Katasterämter zu einer neu einzurichtenden Bodenmanagement-Behörde zusammenfassen. Dazu wurde ein Gesetzentwurf (15/3148) vorgelegt
Die hierdurch zu erwartenden positiven Wirkungen sollen dazu führen, dass eine einheitliche Beratung und Bedienung der Grundstückseigentümer und Investoren angeboten werden kann. Die Länderkammer führt weiter aus, dass der Gesetzentwurf gleichzeitig die technische Entwicklung der vergangenen Jahre im Bereich Grundbuchwesen und Katasterverwaltung fortsetze. Er bezwecke die Öffnung des Bundesrechts im erforderlichen Umfang, um den Ländern, die davon Gebrauch machen wollen, die Möglichkeit zu geben, Vorteile zu nutzen. – Zur zitierten Website
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