1.06.2004
Die so genannte Insellösung bei Getränkeverpackungen ist teilweise unzulässig. Nach einem Urteil des Landgerichts Duisburg muss die Handelskette Plus auch Einwegflaschen von Lidl annehmen, wie der auch als Kläger auftretende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) meldet. Ein Unternehmen darf die Annahme von Verpackungen aus Fremdunternehmen nur verweigern, wenn diese in Art, Form und Größe von den eigenen abweichen (Urteil vom 13.05.2004, Az.: 21 O 1236/03). – Zur zitierten Website
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