RECHTSANWÄLTE_NOTARE

1.06.2004

Schreibfehler im Anhörungsbogen macht Kündigung unwirksam

Wird im Anhörungsbogen einer Betriebsratsanhörung zur fristlosen Kündigung versehentlich ein falsches Datum angegeben, ist die Kündigung wegen einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung unwirksam. Dies entschied das Arbeitsgericht Frankfurt/Main. – Zur zitierten Website

Abgelegt unter Arbeitsrecht