1.06.2004
Wird im Anhörungsbogen einer Betriebsratsanhörung zur fristlosen Kündigung versehentlich ein falsches Datum angegeben, ist die Kündigung wegen einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung unwirksam. Dies entschied das Arbeitsgericht Frankfurt/Main. – Zur zitierten Website
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