14.06.2004
Auch ein Privatmann, der regelmäßig neue Bücher auf der Internet-Auktionsplattform «ebay» zum Kauf anbietet, muss die Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes einhalten. Das hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entschieden (Urteil vom 15.06.2004; Az.: 11 U (Kart) 18/04; rechtskräftig). – Zur zitierten Website
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