14.06.2004
Das Bundesarbeitsgerichts hat mit Urteil vom 15.06.2004 die Klage eines Arbeitnehmers abgewiesen, mit der dieser festgestellt wissen wollte, sein Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld sei eine Neumasseverbindlichkeit. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld, der vom Insolvenzverwalter unwiderruflich unter Anrechnung auf offenen Urlaub von jeder Arbeitsleistung freigestellt ist, begründet keine Neumasseverbindlichkeit; der Masse fließt kein wirtschaftlicher Wert zu. – Zur zitierten Website
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