20.07.2004
Ein Raucher kann einen Zigarettenhersteller nicht auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Gesundheitsschäden durch Rauchen einer bestimmten Zigarettenmarke verklagen. Das Oberlandesgericht Hamm hat die entsprechende Berufung eines Mannes mangels Erfolgsaussichten zurückgewiesen (Beschluss vom 14.07.2004; Az.: 3 U 16/04). – Zur zitierten Website
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