31.03.2005
Die Kündigung eines Verbraucherkreditvertrags (hier: Finanzierungsleasingvertrag) wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers (Leasingnehmers) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Verbraucher vor Ausspruch der ihm angedrohten Kündigung den rückständigen Betrag durch eine Teilzahlung unter die Rückstandsquote von zehn beziehungsweise fünf vom Hundert des Nennbetrags des Kredits oder des Teilzahlungspreises zurückführt. Zur zitierten Webseite…
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