RECHTSANWÄLTE_NOTARE

15.06.2005

BGH: Der Access-Provider-Vertrag ist ein Dienstvertrag

Der BGH hat entschieden, dass der Access-Provider-Vertrag schwerpunktmäßig als Dienstvertrag einzuordnen ist. Gegen die Qualifizierung als Mietvertrag spricht, dass dem Kunden mit der Nutzung des Rechners des Providers nicht gedient ist. Zur zitierten Webseite…

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