RECHTSANWÄLTE_NOTARE

14.02.2006

Architekten & Ingenieure – Mindestsätze trotz Vereinbarung geringeren Entgeltes?

Vereinbart ein Architekt in unzulässiger Weise mit dem Bauherrn ein Honorar unterhalb der Mindestsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), so verhält er sich widersprüchlich, wenn er später die Mindestsätze geltend macht. – Zur zitierten Website

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