RECHTSANWÄLTE_NOTARE

22.03.2006

Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung durch ein “Saison-Kurzarbeitergeld” vom Bundestag beschlossen

Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung (Bundestags-Drucksache 16/429) wird ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllt, durch Einführung eines Saison-Kurzarbeitergeldes den jährlich wiederkehrenden Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten zu bekämpfen. Das durch das Gesetz neu eingeführte Leistungssystem schafft ab dem Winter 2006/2007 die Grundlagen dafür, Arbeitnehmer bei saisonbedingten Arbeitsausfällen in den Wintermonaten fortzubeschäftigen. Entlassungen und Winterarbeitslosigkeit können dadurch künftig im Baugewerbe verstärkt vermieden werden. Zur zitierten Website

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