21.11.2006
Bei WarmblutReitpferden stellen sklerotische Veränderungen der Wirbelsäule als solche – ohne in Erscheinung tretende Beschwerden keinen Sachmangel gemäß § 434 I BGB dar.
Für eine nach Übergabe erstmals auftretende Rückensymptomatik (Schmerzempfindlichkeit, muskuläre Verspannungen) gilt von der Art des Mangels her die Vermutung des § 476 BGB nicht.
(OLG Celle, Urt. vom 31.05.06, Az. 7 U 252/05)
Abgelegt unter Kaufrecht, Pferderecht