29.05.2007
Bei einer jetzt 35-jährigen Patientin hatten sich infolge einer Gebärmutterausschabung Komplikationen eingestellt, die letztlich zur Unfruchtbarkeit der Frau führten. Wegen fehlender Risikoaufklärung im Vorfeld des Eingriffs hat der Arzthaftungssenat des Oberlandesgerichts Köln der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zugesprochen. Gleichzeitig stellten die Richter fest, dass die Klinik sowie der Operateur für alle Schäden haften, die infolge des Eingriffs entstanden sind und noch entstehen werden (Urteil vom 25.04.2007, Az.: 5 U 180/05, nicht rechtskräftig).
zur zitierten Entscheidung
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