RECHTSANWÄLTE_NOTARE

4.06.2009

Auch Pferdezüchter ohne Gewinnerzielungsabsicht darf Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen

Eine KG, die eine Pferdezucht betreibt, ist auch bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht umsatzsteuerrechtlich Unternehmer und kann die ihr in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Denn der Betrieb einer Pferdezucht in größerem Umfang dient bei typisierender Betrachtung nicht einer überdurchschnittlichen Repräsentation, der Unterhaltung von Geschäftsfreunden, der Freizeitgestaltung oder der sportlichen Betätigung. Zur zitierten Website…

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