15.06.2009
Der Aufsichtsrat einer in Liquidation befindlichen AG darf den Dienstvertrag mit dem Abwickler entsprechend dem nach ständiger Rechtsprechung geltenden Grundsatz, dass durch eine Einflussnahme auf den Dienstvertrag nicht einer Abberufung durch das dafür zuständige Organ vorgegriffen werden darf, angesichts der (vorrangigen) Abberufungskompetenz der Hauptversammlung nicht ohne deren vorherigen Beschluss kündigen. Zur zitierten Webseite…
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