RECHTSANWÄLTE_NOTARE

12.07.2009

Wer stellt den Energiepass aus

Im Wesentlichen können Energieausweise für Wohngebäude von allen Architekten, Ingenieuren, einschlägigen Sachverständigen, anerkannten Energieberatern und geschulten Handwerksmeistern ausgestellt werden. Die Energieausweise für Nichtwohngebäude sind nur Fachleuten mit entsprechender Hochschulausbildung vorbehalten.

Als Hausbesitzer nehmen Sie direkt Kontakt zu einem der o.g. Energieberater auf und beauftragen diesen mit der Ausführung des Energieausweises. Hierbei vereinbaren Sie auch die Kosten.

Die Stadt Essen hat die folgende Übersicht von Energiepass-Ausstellern in Essen herausgegeben.

Abgelegt unter Architektenrecht, Immobilienrecht