2.12.2009
Wenn sie ihr Endziel frühestens drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen, können sie ebenso wie die Fluggäste annullierter Flüge von der Fluggesellschaft eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen, es sei denn, die Verspätung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 19. November 2009 entschieden (Rechtssachen C-402/07 und C 432/07). Zur zitierten Pressemitteilung des EuGH…
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