RECHTSANWÄLTE_NOTARE

1.01.2010

Berücksichtigung von Cross-Border-Leasing-Transaktionen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass bei der Kalkulation von Gebührensätzen, der durch Cross-Border-Leasing-Transaktionen erzielte Ertrag, nicht gebührenmindernd berücksichtigt werden muss. Zur zitierten Webseite…

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