4.01.2010
Ein notorischer Steuersünder darf kein Arzt sein. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt (Az.: 8 LA 197/09). Durch sein «schwerwiegendes, beharrliches steuerliches Fehlverhalten» sei der Arzt zur Ausübung seines Berufes unwürdig, entschieden die Lüneburger Richter in dem am 14.12.2009 veröffentlichten Beschluss. Der Mediziner habe zu Recht seine Approbation verloren. Zur zitierten Webseite…
Abgelegt unter Medizinrecht