RECHTSANWÄLTE_NOTARE

10.01.2010

Patient muss für kurzfristig abgesagten Arzttermin bezahlen

Wer mit seinem Arzt einen Behandlungstermin vereinbart und ganz kurzfristig ohne triftigen Grund wieder absagt, muss damit rechnen, dass ihm der Mediziner dafür ein Ausfallhonorar berechnet. Dann gilt zumindest dann, wenn sich der Arzt die gesonderte Berechnung im Anmeldeformular vor Aufnahme der Behandlung vorbehalten und der Patient dies mit seiner Unterschrift bestätigt hat. Zur zitierten Webseite…

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