RECHTSANWÄLTE_NOTARE

10.02.2010

OLG Stuttgart: Bauvertrag – Keine Abnahmeverweigerung bei fehlender/mangelhafter Dokumentation

Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Aushändigung einer Bescheinigung der Übereinstimmung der errichteten Trinkwasseranlage mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nach § 66 S. 2 BauO NRW  keine Hauptpflicht ist, sondern eine Nebenpflicht aus dem Werkvertrag zwischen den Parteien. Zur zitierten Webseite…

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