RECHTSANWÄLTE_NOTARE

17.02.2010

WEG: Keine Nutzungsbeschränkung durch Eintragungen des Architekten in den – für den Aufteilungsplan genutzten – Genehmigungsplänen

Eintragungen des planenden Architekten in den Genehmigungsplänen kommt in der Regel nicht dadurch die Bedeutung einer Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter zu, dass diese Pläne für den Aufteilungsplan genutzt werden. Bei den über die Darstellung der Wände hinausgehenden Eintragungen des Architekten handelt es sich regelmäßig um Vorschläge, denen für die Auslegung der Teilungserklärung keine Bedeutung zukommt (BGH 15.1.2010, V ZR 40/09).
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