RECHTSANWÄLTE_NOTARE

19.02.2010

Scheidungskostenrechner

Die Anwalts- und Gerichtskosten des Scheidungsverfahrens richten sich nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Das Gericht setzt den Wert des Verfahrens nach Ihren Angaben fest, idR das Dreifache des monatlichen Netto-Gehalts der Eheleute sowie die Anzahl der auszugleichenden Anrechte im Versorgungsausgleich. Mit unserem Scheidungskostenrechner können Sie die voraussichtlich entstehenden Kosten Ihrer Scheidung abschätzen.


Abgelegt unter Familienrecht