19.02.2010
Die Anwalts- und Gerichtskosten des Scheidungsverfahrens richten sich nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Das Gericht setzt den Wert des Verfahrens nach Ihren Angaben fest, idR das Dreifache des monatlichen Netto-Gehalts der Eheleute sowie die Anzahl der auszugleichenden Anrechte im Versorgungsausgleich. Mit unserem Scheidungskostenrechner können Sie die voraussichtlich entstehenden Kosten Ihrer Scheidung abschätzen.
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