RECHTSANWÄLTE_NOTARE

8.03.2010

Insolvenzreife GmbH: Zahlungen von ungedecktem debitorischen Konto an einzelne Gläubiger bewirken lediglich masseneutralen Gläubigertausch

Zahlungen von einem debitorischen Konto an einzelne Gesellschaftsgläubiger berühren, wenn die Bank über keine diese deckenden Gesellschaftsicherheiten verfügt, weder die verteilungsfähige Vermögensmasse, noch gehen sie zum Nachteil der Gläubigergesamtheit (Sinn und Zweck des Zahlungsverbots des § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. (§ 64 S.1 GmbHG n.F.)). Es handelt sich danach vielmehr um eine Zahlung mit Kreditmitteln, welche einen bloßen, masseneutralen Gläubigertausch zur Folge hat (BGH 25.1.2010, II ZR 258/08).
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Abgelegt unter Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht