16.06.2010
Das Bundesarbeitsgericht hatte in der Frage zu entscheiden, wem im Falle der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während des Insolvenzverfahrens die Rechte aus einer vom Insolvenzschuldner zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Lebensversicherung zustehen, wenn das Arbeitsverhältnis in der Insolvenz mit Wirkung für die Masse fortbesteht. Mit Urteil vom 15.06.2010 hat das BAG entschieden, dass der Verwalter die Rechte aus dem Versicherungsvertrag nicht in Anspruch nehmen, insbesondere den Rückkaufswert nicht zur Masse ziehen kann, wenn das Arbeitsverhältnis im Wege des Betriebsübergangs auf einen anderen Arbeitgeber übergeht (BAG, Urteil vom 15.06.2010 – 3 AZR 334/06). Zur zitierten Website
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