25.06.2010
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil (Urteil vom 25. Juni 2010 – 2 StR 454/09) zur Sterbehilfe jetzt entschieden, dass soweit sich ein Kranker den Tod wünschet, die Behandlung nicht nur unterlassen, sondern nun auch aktiv abgebrochen werden darf. zur zitierten Website
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