7.07.2010
Das EuG hat die Entscheidung der EU-Kommission, den Erwerb von Aer Lingus durch Ryanair zu untersagen, bestätigt. Außerdem hat das EuG entschieden, dass der Erwerb einer Beteiligung, die als solche keine Kontrolle über eine Gesellschaft verleiht – also die Möglichkeit, einen bestimmenden Einfluss auf die Tätigkeit des entsprechenden Unternehmens auszuüben – keinen bewirkten Zusammenschluss im Sinne der Fusionskontrollverordnung darstellt (EuG 6.7.2010, T-342/07 u.a.).
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