RECHTSANWÄLTE_NOTARE

19.07.2010

Bankenrechtssenat stellt klar: Die Kick-Back Rechtsprechung müssen Banken seit 1990 beachten

Eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf an sie zurückgeflossene Rückvergütungen hinweist, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen. Zur Entscheidung

Abgelegt unter Bank- und Kapitalmarktrecht