21.07.2010
Der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat und der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH haben in zwei jetzt verkündeten Urteilen, die jeweils vom anderen Senat mitgetragen werden, einheitliche Rechtsgrundsätze zur Insolvenzfestigkeit einer mittels Einzugsermächtigungslastschrift bewirkten Zahlung entwickelt. Damit wurden bislang bestehende Differenzen in der Rechtsprechung beider Senate ohne Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen beigelegt (BGH 20.7.2010, XI ZR 236/07 u. IX ZR 37/09).
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Abgelegt unter Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht