RECHTSANWÄLTE_NOTARE

23.07.2010

Einkommensteuer: Nach Verkauf einer Kapitalbeteiligung anfallende Darlehenszinsen (BFH)

In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH entschieden, dass nach dem Verkauf einer sog. wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallende Darlehenszinsen als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden können, sofern der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht (BFH, Urteil v. 16.3.2010 – VIII R 20/08; veröffentlicht am 21.7.2010).
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