26.07.2010
Honoraraufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers zu der Frage, ob er der Sozialversicherungspflicht unterliegt, sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen. (BFH, Urteil v. 6.5.2010, VI R 25/09, veröffentlicht am 21.7.2010) Zur zitierten Website
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