30.07.2010
Das BVerfG hat entschieden, dass die gesetzlichen Reglungen zur Abzugseinschränkung für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in der seit dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2007 geltenden Fassung mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, soweit das Abzugsverbot Aufwendungen auch dann umfasst, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (BVerfG, Beschluss v. 6.7.2010 – 2 BvL 13/09; veröffentlicht am 29.7.2010).
Zur zitierten Seite …
Abgelegt unter Steuerrecht