RECHTSANWÄLTE_NOTARE

30.07.2010

Umsatzsteuer: Eingescannte Ausfuhrbelege genügen nicht als Belegnachweis (FG)

Als Belegnachweis für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung genügt es nicht, dass der Unternehmer den Beleg mit dem Sichtvermerk der Ausgangszollstelle eingescannt hat, nur noch auf einem Datenträger aufbewahrt und nach Vernichtung der Originalbelege nur noch eine entsprechende Datei oder den Ausdruck derselben, nicht aber den Originalbeleg zur Verfügung stellen kann (FG München, Urteil v. 19.5.2010 – 3 K 1180/08; Revision wurde zugelassen).
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