RECHTSANWÄLTE_NOTARE

4.08.2010

Schadenersatz nach AGG wegen Altersdiskriminierung für ehemaligen Klinikchef

Das OLG Köln hat dem ehemaligen Klinikchef der städtischen Krankenhaus-Gesellschaft Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung zugesprochen, weil der ursprünglich mit dem Mediziner bestehende 5-Jahres-Vertrag aus Altersgründen nicht verlängert worden war. Damit wurde erstmals dem Organ einer Gesellschaft (hier: GmbH-Geschäftsführer) ein entsprechender Ersatz wegen Benachteiligung i.S.d. Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) zuerkannt (OLG Köln 29.7.2010, 18 U 196/09). Zur zitierten Website …

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