6.08.2010
Wird mit Bauvoranfrage die positive Bescheidung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Erweiterung eines Einzelhandelsbetriebs durch zusätzliche Verkaufs- und Lagerfläche beantragt, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung des beantragten Bauvorbescheides für die Erweiterung des Einzelhandelsbetriebs, wenn von der Erweiterung keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind, insbesondere keine auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche der Gemeinde. Zur zitierten Website…
Abgelegt unter Architektenrecht, Privates Baurecht