RECHTSANWÄLTE_NOTARE

9.08.2010

Unzulässigkeit der Arzneimittelabgabe über fremdgesteuerte Apothekenterminals

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in zwei Klageverfahren selbständiger Apotheker aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Abgabe von Arzneimitteln mittels sog. Apothekenterminals im Wesentlichen für unzulässig erklärt. Mit diesen außen an den Apotheken angebrachten Geräten werden Apothekenwaren einschließlich apotheken- und rezeptpflichtiger Medikamente durch einen Automaten abgegeben, wobei die Kunden über Videotelefon in Kontakt zu einem Apotheker treten.

Zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts …

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