RECHTSANWÄLTE_NOTARE

9.08.2010

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zur Verdrängung von Mitbewerbern vom Markt sind rechtsmissbräuchlich

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch versucht wird, Mitbewerber vom Markt zu drängen. Von einem Missbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind. Zur zitierten Webseite…

Abgelegt unter Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht