15.08.2010
Werden online Kombinationsangebote von Motorsägen eines Herstellers zusammen mit dem Motoröl eines anderen, weithin bekannten Herstellers vertrieben, so stellt dies eine Markenrechtsverletzung der Motoröl-Herstellers dar. Das gilt jedenfalls, wenn die Online-Angebote so gestaltet sind, dass sie bei der Suche nach “Motorsäge” und dem Namen des bekannten Herstellers gefunden werden. Zur zitierten Webseite…
Abgelegt unter Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht