RECHTSANWÄLTE_NOTARE

15.08.2010

Kombinationsangebote von Motorsägen und Motoröl eines anderen Herstellers verstößt gegen dessen Markenrechte

Werden online Kombinationsangebote von Motorsägen eines Herstellers zusammen mit dem Motoröl eines anderen, weithin bekannten Herstellers vertrieben, so stellt dies eine Markenrechtsverletzung der Motoröl-Herstellers dar. Das gilt jedenfalls, wenn die Online-Angebote so gestaltet sind, dass sie bei der Suche nach “Motorsäge” und dem Namen des bekannten Herstellers gefunden werden. Zur zitierten Webseite…

Abgelegt unter Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht