RECHTSANWÄLTE_NOTARE

16.08.2010

Nach Ankündigung der Restschuldbefreiung und vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhaltene Erbschaft fällt in die Masse

Eine Erbschaft, die der Schuldner nach Ankündigung der Restschuldbefreiung, jedoch vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens macht, fällt in die Masse. Die gesetzlichen Obliegenheiten des Schuldners während der Laufzeit der Abtretungserklärung setzen erst mit Wirksamkeit der Verfahrensaufhebung ein. Zur zitierten Webseite…

Abgelegt unter Erbrecht, Insolvenzrecht