RECHTSANWÄLTE_NOTARE

20.08.2010

Bundesverfassungsgericht erklärt Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den Entschädigungsfonds für verfassungsgemäß

§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Satz 2 des Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz über die Regelung offener Vermögensfragen ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit nicht auffindbare Miterben von ihren Rechten hinsichtlich ehemals staatlich verwalteter Vermögenswerte auch dann ausgeschlossen werden können, wenn zumindest ein anderer Miterbe bekannt und aufgefunden ist.

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Abgelegt unter Erbrecht, Steuerrecht, Stiftungsrecht