1.09.2010
Mit dem neuen Bundeswaldgesetz will die Regierung eigenen Angaben zufolge die Rahmenbedingungen für die Forstwirtschaft verbessern, das Waldmonitoring modernisieren und Bürokratie abbauen. So gelten zum Beispiel Holzplantagen nicht mehr als Wald im Sinne des Gesetzes. Das vermeide Konflikte mit Auflagen, die sich aus Vorgaben zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung ergeben. Erleichterungen soll es auch für forstwirtschaftliche Vereinigungen, also Zusammenschlüsse von Waldbesitzern und auch bei der Vermarktung von Holz und anderen Produkten geben. Ferner stellt das Gesetz laut Regierung beim Thema «Verkehrssicherungspflichten» klar, dass Waldbesitzer in Zukunft nicht haften müssen für «waldtypische Gefahren» wie umstürzende tote Bäume oder herabfallende Äste, die Wanderer gefährden können. Das Gesetz ist bereits seit dem 06.08.2010 in Kraft. Zur zitierten Webseite
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