RECHTSANWÄLTE_NOTARE

3.09.2010

Irreführende Angaben beim Verkauf gebrauchter Mietwagen

Beim Verkauf eines gebrauchten Mietwagens ist die Angabe „Jahreswagen – 1 Vorbesitzer“ und „1. Hand“ irreführend, wenn nicht zusätzlich darüber aufgeklärt wird, dass der Vorbesitzer eine Mietwagenfirma war (OLG Hamm, Urteil v. 20.7.2010 – I-4 U 101/10).

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