3.09.2010
Beim Verkauf eines gebrauchten Mietwagens ist die Angabe „Jahreswagen – 1 Vorbesitzer“ und „1. Hand“ irreführend, wenn nicht zusätzlich darüber aufgeklärt wird, dass der Vorbesitzer eine Mietwagenfirma war (OLG Hamm, Urteil v. 20.7.2010 – I-4 U 101/10).
Abgelegt unter Kaufrecht