3.09.2010
Der BFH hat zu den formalen Voraussetzungen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags als Bedingung für eine wirksame körperschaftsteuerliche Organschaft Stellung genommen (BFH, Beschluss v. 28.7.2010 – I B 27/10; veröffentlicht am 1.9.2010).
Um eine körperschaftsteuerliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft wirksam zu begründen, ist u.a. eine Vereinbarung zur Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG getroffen werden. Dazu gehört auch die Vereinbarung der Verjährungsregelung des § 302 Abs. 4 AktG (Bestätigung des BMF-Schreibens v. 16.12.2005, BStBl 2006 I S. 12).
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