RECHTSANWÄLTE_NOTARE

3.09.2010

Medien haben keinen Anspruch auf Hintergrundinformationen zum Freitod einer bekannten Richterin

Behörden sind grundsätzlich dazu verpflichtet, den Vertretern der Presse, die sich als solche ausweisen, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Auskünfte zu erteilen. Die Auskunftserteilung kann nur verweigert werden, soweit ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde. Zur zitierten Webseite…

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