RECHTSANWÄLTE_NOTARE

9.09.2010

Beurkundungspflichtigkeit eines Bauvertrages

Ein Bauvertrag kann nach dem Bundesgerichtshof auch dann beurkundungsbedürftig sein, wenn er vor einem Grundstückskaufvertrag geschlossen wird und die Parteien des Bauvertrages nicht identisch sind mit den Parteien des bevorstehenden Grundstückskaufvertrages. In diesem Fall ist der Bauvertrag beurkundungsbedürftig, wenn die Parteien des Bauvertrages übereinstimmend davon ausgehen, dass der Grundstückserwerb nach dem Willen der Parteien des Kaufvertrages von dem Bauvertrag abhängt. Durch dieses Urteil wird erneut deutlich, wie gefährlich Empfehlungen von Bauträgern sind, den Kauf- und den Bauvertrag aufzuspalten, um Notarkosten zu sparen. Am Ende besteht dann die Gefahr, dass die Erwerber nichts erhalten. Zum Urteil

Abgelegt unter Immobilienrecht, Privates Baurecht