23.09.2010
Der Anbieter eines Ausbauhauses kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall der Kündigung durch den Kunden eine Vergütungspauschale in Höhe von 15 % des Baupreises für seine entstandenen Aufwendungen und entgangenen Gewinn festlegen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 27. August 2010 entschieden (AZ: 8 U 1030/09).
Zur Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 23. September 2010 …
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