RECHTSANWÄLTE_NOTARE

28.09.2010

Der „Lego“-Spielstein ist als Gemeinschaftsmarke nicht eintragungsfähig

Ein „Lego“-Spielstein weist lediglich eine Form zur Erreichung einer bestimmten technischen Wirkung auf und ist daher nicht als Gemeinschaftsmarke eintragbar. Besteht die Form einer Ware nur darin, dass sie die von deren Hersteller entwickelte und auf dessen Antrag patentierte technische Lösung verkörpert, würde ein Schutz dieser Form als Marke nach Ablauf des Patents die Möglichkeit der anderen Unternehmen, diese technische Lösung zu verwenden, auf Dauer erheblich beschränken. Zur zitierten Webseite…

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