RECHTSANWÄLTE_NOTARE

28.09.2010

Die Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach einer Reithalle im Außenbereich ist genehmigungspflichtig

Wird eine Reithalle im Außenbereich in Nordrhein-Westfalen lediglich landwirtschaftlich genutzt und wird auf deren Dachfläche durch einen Dritten eine Fotovoltaikanlage errichtet, deren erzeugter Strom nicht in dem landwirtschaftlichen Betrieb selbst genutzt, sondern gegen ein monatliches Entgelt in das Netz eines Energieversorgers eingespeist wird, so handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung der Halle. Zur zitierten Webseite…

Abgelegt unter Privates Baurecht