28.09.2010
Wird eine Reithalle im Außenbereich in Nordrhein-Westfalen lediglich landwirtschaftlich genutzt und wird auf deren Dachfläche durch einen Dritten eine Fotovoltaikanlage errichtet, deren erzeugter Strom nicht in dem landwirtschaftlichen Betrieb selbst genutzt, sondern gegen ein monatliches Entgelt in das Netz eines Energieversorgers eingespeist wird, so handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung der Halle. Zur zitierten Webseite…
Abgelegt unter Privates Baurecht