1.10.2010
Hier können Sie über eine gesicherte Verbindung Ihre Daten unverbindlich übermitteln. Wir werden uns umgehend mit Ihnen – telefonisch oder per e-mail – in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen gemeinsam abzusprechen. Sofern Sie uns nicht sofort eine Vollmacht erteilen wollen, kommt der Anwaltsvertrag erst mit der späteren Vollmachtserteilung zustande.
Abgelegt unter Familienrecht