RECHTSANWÄLTE_NOTARE

18.10.2010

Der Inhaber einer Domain erwirbt an dieser kein absolutes Recht, sondern ein relativ wirkendes vertragliches Nutzungsrecht

Der Inhaber einer Internet-Adresse erwirbt an der jeweiligen Domain kein absolutes Recht, sondern erhält als Gegenleistung für die der jeweiligen Vergabestelle zu zahlende Vergütung ein – relativ wirkendes – vertragliches Nutzungsrecht von regelmäßig unbestimmter Dauer. Denn die ausschließliche Stellung des Nutzers, die darauf beruht, dass eine Internet-Domain von der zentralen Registrierungsstelle nur einmal vergeben wird, ist allein technisch bedingt; eine derartige – rein faktische – Ausschließlichkeit begründet noch kein absolutes Recht. Zur zitierten Webseite…

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